Deichbrand Festival 18. - 21. Juli 2024 Cuxhaven/Nordholz
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Festival Order

1. Gültigkeit

Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum DEICHBRAND Festival an der Nordsee gehörende Festivalgelände am Seeflughafen Cuxhaven/Nordholz.

Adresse: Otto-Lilienthal-Straße 1, 27639 Wurster Nordseeküste

2. Haftungsklausel

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Sach‐ und Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen den Gästen keine Ansprüche gegenüber der Veranstalterin. Sämtliche Gäste haften für den von Ihnen schuldhaft verursachten Schaden!

3. Hausrecht

ESK Events & Promotion GmbH besitzt Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum 29.07.2023. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. Ordnungsdienst

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte der ESK Events & Promotion GmbH und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.

5. Ziel der Platzordnung ist,

a) die Gefährdung / Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern.

b) das in Punkt 1. genannte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.

c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

6. Es ist nicht gestattet,

a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten.

b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.

c) das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht erlaubten Plätzen abzustellen.

d) bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.

e) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten, u. ä.

f) Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.

g) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen.

h) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage‐Gelände zu werfen.

i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen.

j) Tiere jeglicher Art mit auf das Gelände zu bringen.

k) bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.

l) Film‐, Video‐ und Tonaufnahmen ohne Genehmigung der Veranstalterin zu machen.

m) sich gegen die Weisungen der Ordner zu verhalten.

n) auf dem Festivalgelände (Infield) Nahrungsmittel jeglicher Art außer ein kleines Lunchpaket mitzunehmen.

o) auf dem Festivalgelände Getränke jeglicher Art mitzunehmen.

p) Megafone mit auf das Gelände zu nehmen.

q) Pfand zu sammeln.

r) sogenanntes „Crowd-Surfen“ oder „Stagediving“ zu betreiben.

s) Merchandising jeglicher Art zu verkaufen.

t) Promotionartikel oder Flyer zu verteilen.

u) Plakate zu kleben.


7. Camping & Parken

a) Camping ist Gästen mit 4‐Tage‐Festivalticket, 5-Tage-Festivalticket inkl. Frühanreise oder einem speziellem Campingticket (One-Night-Stand) vorbehalten. Das Parken ist auf den ausgewiesenen Parklächen kostenlos und darf nur auf denen von ESK Events & Promotion GmbH ausgewiesenen Flächen stattfinden.

b) Beim Umtausch der Eintrittskarte gegen ein Bändchen bekommen die Gäste jeweils einen Müllsack. 

c) Man darf Bier, Wein, Spirituosen usw. mit auf den Campingplatz nehmen! Getränke in Glasflaschen und Glasbehältern sind aufgrund der Verletzungsgefahr auch auf dem Campinggelände nicht erlaubt. Bitte bringt eure Getränke in TetraPak, PET, Dosen oder Fässern mit. Für Lebensmittel gibt es keine Einschränkungen

(z.B. Brotaufstrich‐Gläser sind erlaubt).

d) Camping und Parken ist aus organisatorischen Gründen getrennt. Ausnahme sind die kostenpflichtigen Womo-Camps.

e) Das Campen im Parkbereich ist untersagt.

f) Die Gäste sind verpflichtet, jegliche mitgebrachten Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung wieder zu entfernen. (Zelte, Pavillons usw.)

g) offenes Feuer ist untersagt.

8. Rechtsvorschriften

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

9. Glasverbot

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (Festivalgelände, Campingplatz, Parkplatz) ist das Mitbringen von Glas streng verboten! Die Entsorgungskosten und die große Verletzungsgefahr machen diesen Schritt notwendig. Es werden Gepäckkontrollen durchgeführt! Glasbehälter werden vom Ordnungsdienst eingesammelt und ohne Kostenerstattung entsorgt. Wir bitten um euer Verständnis und um eure Mitarbeit.

10. Foto- und Videoaufnahmen von Gästen

Auf dem Festival werden durch Medien und/oder durch die Veranstalterin Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklären sich die Gäste des Festivals einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person der Gäste abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

11. Gehörschutz

Laute Musik kann das Gehör schädigen. Wir empfehlen Ohrenschutz!