1. Gültigkeit

Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum DEICHBRAND Rockfestival am Meer gehörende Festivalgelände am Seeflughafen Cuxhaven/Nordholz.
Adresse: Seeflughafen Cuxhaven/Nordholz, Walter‐Carsten‐Str. 1, 27637 Nordholz

2. Haftungsklausel

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Sach‐ und
Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen dem Besucher keine Ansprüche gegenüber dem
Veranstalter.

3. Hausrecht

ESK Events & Promotion GmbH besitzt Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum 25.07.2011. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. Ordnungsdienst

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt die Hausrechte der ESK Events & Promotion GmbH und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.

5. Ziel der Platzordnung ist,

a) die Gefährdung / Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern.
b) das in Punkt 1. genannte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
c) einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

6. Es ist nicht gestattet,

a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten.
b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.
c) das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht erlaubten Plätzen abzustellen.
d) bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.
e) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Büchsen, Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten, u. ä.
f) Gasdruckflaschen mitzufüren und zu benutzen.
g) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen.
h) Gegenstände in den Publikumsraum in das Backstage‐Gelände zu werfen.
i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen.
j) Tiere jeglicher Art mit auf das Gelände zu bringen.
k) bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Weg
e) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.
l) Film‐, Video‐ und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.
m) sich gegen die Weisungen der Ordner zu verhalten.
n) jegliche Art von Nahrungsmitteln auf dem Festival Gelände mitzunehmen.
o) auf dem Festivalgelände Getränke jeglicher Art außer nicht alkoholische Getränke (Tetra Packs) bis 1,0 Liter mitzunehmen.

7. Camping & Parken

a) Camping ist Besuchern mit 3‐Tage‐Festivalticket vorbehalten. Das Parken ist auf P‐Süd, P‐Nord und P‐Süd‐Ost kostenlos und darf nur auf denen von ESK Events & Promotion GmbH ausgewiesenen Flächen stattfinden.
b) Jeder Camper bekommt einen Müllsack und einen Müllpfandchip. Wir bitten euch, diesen zu benutzen, wenn ihr euer Pfandgeld wiederhaben wollt.
c) Man darf Bier, Wein, Spirituosen usw. mit auf den Campingplatz nehmen! Getränke in Glasflaschen und Glasbehältern sind aufgrund der Verletzungsgefahr auch auf dem Campinggelände nicht erlaubt. Bitte bringt eure Getränke in TetraPak, PET, Dosen oder Fässer mit. Für Lebensmittel gibt es keine Einschränkungen
(z.B. Brotaufstrich‐Gläser sind erlaubt).
d) Camping und Parken ist aus organisatorischen Gründen getrennt.
e) Das Campen im Parkbereich ist untersagt.
f) Die Besucher sind verpflichtet, jegliche mitgebrachten Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung wieder zu entfernen. (Zelte, Pavillons usw. )
g) offenes Feuer ist untersagt.

8. Rechtsvorschriften

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

9. Glasverbot

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (Festivalgelände, Campingplatz, Parkplatz) ist das Mitbringen von Glas streng verboten! Die Entsorgungskosten und die große Verletzungsgefahr machen diesen Schritt notwendig. Es werden Gepäckkontrollen durchgeführt! Glasbehälter werden vom Ordnungsdienst eingesammelt und ohne Kostenerstattung entsorgt. Wir Bitten um euer Verständnis und um eure Mitarbeit.